Siedlungen

Die Mindestbelegung der Wohnungen richtet sich nach der Anzahl Personen +1, das heisst eine alleinstehende Person ist berechtigt sich um 2½-Zimmer zu bewerben, ein Ehepaar mit zwei Kindern hat Anspruch auf 5½ Zimmer. Die Genossenschaft vermietet Wohnungen von 2½- bis 5½-Zimmer, eine vernünftige Grösse im Segment des preisgünstigen Wohnungsbaus. 

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